Die
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund mit dem herabsetzenden Begriff „Idiotentest“ belegt, lautet die gesetzliche Bezeichnung „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung).
Die MPU gibt es seit 1954 in Deutschland. Sie stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient als Hilfe für Fahrerlaubnisbehörden zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Die gesetzlichen Maßnahmen im Rahmen des Fahrerlaubnissystems sind ein wichtiges Element zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (Senkung der Zahl der Unfallopfer – Getötete und Verletzte), womit Deutschland auch im europäischen Vergleich sehr erfolgreich ist. Im europäischen Ausland sind anstelle fachlich begründeter Einzelfallprüfungen häufig erhebliche Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten oder gehäuften Verstößen üblich. Die Höhe der Strafe steht jedoch in keinem nachweisbaren Zusammenhang mit dem zukünftigen Unfallrisiko. Bedeutsam sind dagegen eine offene Auseinandersetzung mit den Ursachen und stabile Änderungen in Einstellung und Verhalten.
Der Begriff „Fahreignung“ umfasst die körperliche Eignung, die geistige Eignung (zum Beispiel Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit. Fahreignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Rechtssystematisch ist die Überprüfung der Fahreignung ein „Realakt“ (vgl. auch schlichte Hoheitsverwaltung).
Alternativ wird der Begriff der Mobilitätskompetenz diskutiert, der den Aspekt der Verhaltensentwicklung stärker hervorhebt (vgl. Modell PASS). Verkehrspsychologendefinieren Mobilitätskompetenz als die Gesamtheit überdauernder körperlicher, geistiger und verhaltens- bzw. einstellungsbezogener Voraussetzungen eines Fahrers zum sicheren und partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen.
Ein MPU-Gutachten liefert eine Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die Fakten sind im Fahreignungsregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Die Prognose ist immer dann günstig (= „positives“ Gutachten), wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen.
Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde, ob das Gutachten nachvollziehbar ist. Die formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein (Widerspruchsfreiheit, logische Ordnung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit, Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung). Bestehen begründete Zweifel an der Objektivität oder werden diese Standards nicht beachtet, kann ein Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden. Dies kommt in der Praxis so gut wie nicht vor.
Die Qualität der MPU-Gutachten und der Arbeitsweise der MPU-Stellen wird darüber hinaus von der Begutachtungsstelle Fahrerlaubniswesen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kontrolliert (vgl. Abschnitt Qualitätssicherung durch die BASt).
Seit Juli 2013 bietet die BASt selbst Informationen über die MPU und Möglichkeiten der seriösen Vorbereitung / Beratung auf ihrer Webseite an und gibt konkrete Empfehlungen für die Auswahl geeigneter Berater. Auslöser hierfür waren Bemühungen des Bundesministeriums für Verkehr unter Verkehrsminister Ramsauer, mehr Transparenz im Zusammenhang mit der MPU herzustellen.
Informationsveranstaltungen vor der MPU werden überwiegend von Einrichtungen angeboten, die im Vorfeld Beratungen durchführen oder die MPU selbst durchführen (Begutachtungsstellen für Fahreignung, BfF, alltagssprachlich "MPU-Stelle"). Dabei wird der allgemeine Ablauf erläutert und es werden die Erfolgskriterien benannt sowie Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie zum Beispiel den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Verkehrsanwälten) angesprochen. Weiter werden Verhaltenshinweise und allgemeine Beratungsempfehlungen gegeben, etwa der Hinweis, dass ein (negatives) Gutachten nicht bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss (der Auftraggeber ist hier ´Herr des Verfahrens´, die MPU-Stelle unterliegt der strikten Schweigepflicht).
Den fachkompetenten MPU-Stellen sind individuelle Beratungen und konkrete auf den Einzelfall bezogene Maßnahmeempfehlungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Neutralität) verwehrt. Auch Führerscheinstellen dürfen aufgrund ihres Aufgabenprofils und mangels fachlicher Kompetenz in der Regel keine Beratungen durchführen.
In diese vom Gesetzgeber geschaffene Lücke stoßen diverse Berater und "Coaches", die meist über das Internet Kunden zu werben versuchen. MPU-Vorbereitung kann in Deutschland jeder betreiben, der sich für kompetent hält. Deshalb sehen sich neben ehemals Betroffenen und Fahrlehrern auch zahlreiche andere Berufsgruppen autorisiert, kostenpflichtige MPU-Vorbereitungskurse und Beratungen anzubieten. Es existieren weder einheitliche fachliche Standards, noch gesetzlich geregelte Qualitätskontrollen oder Anforderungen an die Qualifikation und Weiterbildung der MPU-Vorbereiter. Genau dies wird im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Reputation des Arbeitsgebietes seit Jahren vom Gesetzgeber gefordert.
In der individuellen verkehrspsychologischen Beratung steht die persönliche Problematik des Ratsuchenden im Vordergrund. Ziel einer seriösen Beratung durch Verkehrspsychologen ist nicht allein die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Zukunftsperspektive (Vermeidung neuer Verkehrsauffälligkeiten). Wenn grundlegende Problemlösungen und Änderungen in Einstellung und Verhalten fehlen oder nicht ausreichend stabil sind, sind die Rückfallquoten hoch.
Geht es dagegen ausschließlich um das Bestehen der MPU durch Einübung einer geschickten Präsentation und Argumentation („Schauspielunterricht“), kann dieses Ziel in der Regel nicht erreicht werden. Deshalb wird vielfach vor "Garantieangeboten" und unseriösen Einrichtungen gewarnt.
- Kostenlose Erstgespräche zum Kennenlernen
- Durchschaubare und verständliche Qualifikationsnachweise (zum Beispiel Akkreditierung oder Diplom in Psychologie)
- Kosten- und Leistungstransparenz insbesondere bei Paketangeboten
- Keine Werbung mit Erfolgsquoten (der „Erfolg“ ist nicht das Bestehen der MPU, sondern der langfristige Erhalt der Fahrerlaubnis)
- Keine Garantien (Geld-zurück-Garantie: Fällt die MPU negativ aus, wird der Preis zurückerstattet). Solche Garantien werden in der Regel durch stark überhöhte Preise finanziert. Das Geschäftsgebaren ist undurchschaubar, Notlagen werden ausgenutzt
- Konsequente personelle Trennung von Beratung und Begutachtung
- Keine Abwicklung über Kassenleistungen (mit seltenen begründeten Ausnahmen)
- Seriöse Werbeauftritte. Vermeidung des herabsetzenden Begriffs „Idiotentest“
- Keine Beratung in Privaträumen oder Hotels.
- Kontrollen (Qualitätssicherung) durch neutrale Stellen
- Keine gleichzeitige Vermittlungstätigkeit von Krediten zur Finanzierung der MPU und der Vorbereitungsmaßnahmen.
- Realistische Preise
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung