Führerschein weg? Was Sie jetzt tun können Was ist zu tun, wenn der Führerschein verloren oder geklaut wird?
Was ist zu tun, wenn der Führerschein verloren oder geklaut wird?
Der Verlust vom Führerschein ist ärgerlich. Doch aufgrund der neuen und kleinen Scheckkartengröße ist dies natürlich möglich. Je nachdem wie Ihnen der Führerschein abhanden gekommen ist, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.
Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, müssen Sie beispielsweise anders vorgehen, als wenn Sie Ihren Führerschein einfach ausversehen verloren haben. Es kommt also darauf an, ob der Führerschein geklaut oder nur verloren wurde.
Die Begrifflichkeiten sind jedoch die gleichen. Zuerst wird ein vorläufiger Führerschein, oder auch
Übergangsführerschein genannt, ausgestellt. Dieser besitzt eine bestimmte Gültigkeit, die abläuft, wenn der neue Führerschein, oder auch Ersatzführerschein genannt, ankommt.
Auf dem Übergangsführerschein sind u.a. der Name, Adresse und die zugelassenen Fahrzeugklassen vermerkt. Auf dem vorläufigen Führerschein ist kein Bild vorhanden. Er ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis gültig. Der Übergangsführerschein kann direkt nach der Beantragung eines neuen Führerscheins von der Behörde mitgenommen werden.
Zuerst wird ein
vorläufiger Führerschein ausgestellt, der nur so lange gültig ist, bis der
Ersatzführerschein eingetroffen ist.
Um einen vorläufigen bzw. Ersatzführerschein nach dem Verlust zu beantragen, müssen Sie zur
zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes gehen. Sie benötigen nämlich einen Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrberechtigung. Außerdem ist der Personalausweis mitzubringen. Für den Ersatzführerschein ist es entscheidend, welche Klassen Sie besitzen bzw. welche Einschränkungen es gibt. Dies kann nur die Fahrerlaubnisbehörde ausstellen, die im Zuständigkeitsbereich Ihres Hauptwohnsitzes liegt.
Wird der Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und ein Ersatzdokument ausgestellt, muss der Betroffene ein
Bußgeld im Wert von 10 Euro zahlen.
Zusätzlich zum Nachweis über den Umfang der Fahrberechtigung benötigen Sie in der Regel eine eidesstattliche Versicherung, dass der Führerschein verloren wurde. Damit wird der Behörde versichert, dass Sie keine Dokumentenfälschung betreiben, indem Sie mehrere Fahrausweise drucken lassen.
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben
Wurde der Führerschein gestohlen, benötigen Sie diese Versicherung zwar nicht, dafür aber eine
Diebstahlanzeige der Polizei. Diese ersetzt die Versicherung, da sie der Behörde zeigt, dass der Führerschein wirklich geklaut wurde – in wenigen Städten in Deutschland kann dennoch eine eidesstattliche Versicherung benötigt werden.
Um einen Ersatzführerschein nach dem Verlust zu beantragen, benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild. In der Regel kann der Ersatzführerschein sofort mitgenommen werden. Der vorläufige Fahrausweis ist
begrenzt gültig. Aus diesem Grund sollten Sie direkt bei Beantragung der vorläufigen Fahrberechtigung einen neuen bestellen. Je nach Behörde kann dies zwischen
2 und 6 Wochen dauern, bis der neue Fahrausweis hergestellt wurde.
Die eidesstattliche Versicherung kann bei einem
Notar oder bei der Fahrerlaubnisbehördeabgeben werden. Sie kann selbst verfasst werden.
Wer den neuen Führerschein nach dem Verlust jedoch schneller benötigt, kann auf eine
Express-Lieferung zurückgreifen. Der neue Fahrausweis ist im Durchschnitt binnen 48 Stunden von der Bundesdruckerei hergestellt. Danach kann er in der zuständigen Behörde abgeholt werden. Der neue Fahrausweis kann auch per Express zugestellt werden, was wiederum mehr Kosten verursacht.
Wird der Führerschein verloren und wiedergefunden, muss er unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden, damit diese den alten Fahrausweis vernichten kann. Wer dies nicht macht, muss mit meinem
Bußgeld von 25 Euro rechnen. Der Hintergrund hierfür ist der Verdacht auf Dokumentenfälschung.
Mofa-Führerschein verloren: Was jetzt?Nach der Führerscheinreform im Januar 2013 werden nur noch sogenannte Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Wer noch einen „alten“ Führerschein vor 2013 besitzt, muss diesen spätestens 2033 umtauschen. Sollte ein grauer oder rosafarbener Führerschein verloren gehen,
bekommen Sie einen neuen EU-Führerschein ausgestellt. Dies passiert automatisch. Die Führerscheinklassen werden dann so eingewechselt, dass Sie mit den Fahrzeugen fahren können, wie Sie es gewohnt sind.
Wird der
Mofa-Führerschein verloren, muss dieser nicht bei der Führerscheinbehörde neu beantragt werden. Institutionen wie der TÜV können einen neuen Mofa-Führerschein nach dem Verlust des alten ausstellen, da sie über ein Verzeichnis mit allen bestandenen Mofa-Prüfungen verfügen. Die Bearbeitungsgebühr für den neuen Fahrausweis beträgt zwischen 5 und 20 Euro.
Der Ersatzführerschein kostet je nach Region etwa
35 bis 40 Euro. Die eidesstattliche Versicherung kostet etwa 30 bis 40 Euro bei der Fahrerlaubnisbehörde. Ein Express-Fahrausweis schlägt mit
15 bis 35 Euro zu Buche.
Die Bescheinigung über die „
Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht“ kann oftmals bei diversen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt werden. Diese kostet etwa 10 bis 18 Euro. Damit benötigen Sie keinen vorläufigen Fahrausweis.
Bei einem Führerscheinverlust muss der Betroffene sofort einen vorläufigen Fahrausweis beantragen. Kommt er in eine Polizeikontrolle und hat keinen gültigen Fahrausweis dabei, muss er ein
Verwarngeld von 10 Euro zahlen.
Kann der Mofa-Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung nicht vorgezeigt werden, kostet dies auch ein Verwarngeld von 10 Euro.