Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu stellen. Falls im Strafverfahren eine Sperrfrist festgesetzt wurde, können Sie den Antrag frühestens drei Monate vor deren Ablauf stellen.
Dazu ist in der Regel die persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses mit Meldebescheinigung erforderlich. Die weiter benötigten Antragsunterlagen und Nachweise sind davon abhängig, welche Führerscheinklasse(n) Sie neu beantragen möchten. Für die Bearbeitung Ihres Antrags müssen Sie abhängig vom Aufwand mit Kosten bis zu 275 Euro rechnen.
Sofern Sie lediglich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit/ohne Anhänger (Klassen B, BE), Motorräder (Klassen A, A 2, A1, AM) oder Zugmaschinen beziehungsweise selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (Klassen T, L) führen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen/Nachweise:
• Ein (gegebenenfalls zwei) biometrische(s) Lichtbild(er).
• Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel Optiker) oder ein augenärztliches Zeugnis beziehungsweise Gutachten, jeweils nicht älter als zwei Jahre.
• Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Eine Teilnahmebescheinigung ist unbefristet gültig.
Waren Sie Inhaber des früheren Führerscheins Klasse 3 und möchten wieder Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen 5 (seit 01.01.1999 neu: Klassen C1, C1E, CE 79) oder waren Sie Inhaber des Führerscheins der Klassen 2 (bis 31.12.1998) oder der Klassen C, C1, CE, C1E, (ab 01.01.1999) werden folgende Unterlagen/Nachweise benötigt:
• Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe.
• Bescheinigung über ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung auf amtlichem Vordruck (Muster nach Anlage 5 Nummer 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
• Bescheinigung/ Zeugnis über ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder 2.2 FeV.
• Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes dürfen nicht älter als ein Jahr, die des Sehvermögens nicht älter als zwei Jahre sein. Ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe ist unbefristet gültig.
Waren Sie darüber hinaus auch Inhaber eines Busführerscheins (Klassen D, DE, D1, D1E) oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und beantragen diese ebenfalls neu, wird zusätzlich benötigt:
• ein Gutachten über eine leistungspsychologische Untersuchung nach Anlage 5 Nummer 2 FeV durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Das Gutachten darf nicht älter als ein Jahr sein.
Quelle: BAST